Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung- und Abschluss des Reisevertrages

1. Anmeldung- und Abschluss des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde CroAdria-Villas den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder online vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch CroAdria-Villas zustande.
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird CroAdria-Villas dem Kunden die Reisebestätigung und einen Sicherungsschein aushändigen.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von CroAdria-Villas vor, an das CroAdria-Villas für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist CroAdria-Villas die Annahme erklärt bzw. durch Stillschweigen die Annahme des selben konkludent bestätigt.

1.3. Bis zum Beginn der Reise kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Reisevertrag eintritt.
CroAdria-Villas kann dem Eintritt des Dritten dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einer Privatunterkunft nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegensteht.

Tritt ein Dritter in den Reisevertrag ein, so haftet er und der Kunde CroAdria-Villas gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Die Mehrkostenpauschale beträgt 60,00 EUR.

2. Bezahlung

2.1. Bezahlung: Nach Erhalt der Reisebestätigung und nach Aushändigung Sicherungsscheines, muss die Im Vertrag stehende Anzahlung (in der Regel ca. 10-20%), welche im Reisepreis mit eingerechnet wird, innerhalb von 10 Tagen an den CroAdria-Villas überwiesen werden.

2.2.
Die Fälligkeit der Restzahlung ist der Reisebestätigung zu entnehmen.

2.3. Bei einigen Objekten wird der im Reisevertrag angewiesene Restbetrag erst an Ort und Stelle beim Hausbesitzer oder bei dem vom CroAdria-Villas zugewiesenem Touristbüro, welches abhängig von Reiseziel ist, wahlweise bar in Kuna oder Euro bezahlt. Überwiegend jedoch wird der im Reisevertrag angewiesene Restbetrag spätestens fünf Wochen vor Reiseantritt fällig und muss an CroAdria-Villas überwiesen werden, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8.1.3 oder 8.1.4 genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3. Bei kurzfristigen Buchungen (Lastminute), die ab dem 35. Tag vor Reisebeginn getätigt werden, ist die Anzahlung oder gegebenen Falls der Gesamtbetrag (Anzahlung + Restbetrag) sofort fällig.

3. Reiseunterlagen

3.1. Unterlagen: nach Vertragsabschluss (online, telefonisch, persönlich oder schriftlich) erhalten Sie sowohl online als auch schriftlich auf dem Postweg eine Reisebestätigung und den gesetzlich vorgeschriebnenen Sicherungschein, bei Lastminute-Buchungen nur per Email oder Fax. Gegen Bezahlung der ausgewiesenen Anzahlung bzw. nach Zahlung des vollständigen Gesamtbetrages, erhalten Sie einen Voucher (Reisgutschein) in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg, bei Lastminute Buchungen nur per Email oder Fax.

Der Voucher (Reisegutschein) weist Sie gegenüber dem Hausbesitzer, dem Schlüsselhalter vor Ort (Rezeption, Hausverwalter), der örtlichen Vertretung (Touristbüro), als Mieter aus.

Zusätzlich erhalten Sie eine Wegbeschreibung (wenn vorliegend) zum betreuenden Touristbüro oder zur gebuchten Ferienunterkunft, deren Adresse und Telefonnummern und die Check-In-Zeiten.

4. Leistungen, Änderungen, Nicht in Anspruch genommene Leistungen

4.1. Leistungen: die vom Kunden gebuchten Privatunterkünfte stehen nicht im Eigentum von CroAdria-Villas.
Privatunterkünfte werden durch CroAdria-Villas lediglich vermittelt.

4.1.2. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Die im Online-Katalog (Internetauftritt) enthaltenen Angaben sind für den CroAdria-Villas bindend.
CroAdria-Villas behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Online-Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch CroAdria-Villas.

4.1.3 Hauseigentümer, Hausverwalter, Schlüsselhalter und Touristbüros, welche mit CroAdria-Villas in Verbindung stehen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den in Online-Katalog (Internetseiten) genannten Leistungsmerkmalen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.

4.2. Änderungen der Leistung: Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die CroAdria-Villas nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, d.h. nach Empfinden eines objektiven Dritten, und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthalts in der Ferienunterkunft nicht beeinträchtigen.

CroAdria-Villas verpflichtet sich eingetretene Leistungsänderungen oder Abweichungen umgehend an den Kunden weiter zu leiten.
Im Falle einer erheblichen Abweichung kann CroAdria-Villas dem Kunden entweder eine Preisminderung oder die Zurverfügungstellung einer zumindest gleichwertigen Unterkunft anbieten.

4.3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nimmt der Kunde, aus nicht zu vertretenen Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1. Rücktritt durch den Kunden: Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich tun.

Ihre Rücktrittsmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem Sie bei CroAdria-Villas eingeht. Maßgebend ist der Poststempel.
Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann CroAdria-Villas angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und den entstandenen Aufwand verlangen. Die Höhe des Aufwandes wird aus dem Mietpreis des Buchungsobjektes wie folgt nachstehend errechnet.

bis 90. Tag vor vereinb. Reisebeginn: 20 %
vom 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 25 %
vom 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 34. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 70 %
vom 13. bis 07. Tag vor Reiseantritt: 80 %
vom 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 90 %
vom 2. bis ab dem Tag des Reiseantritts
bzw. bei Nichtantritt der Reise 95 %

6. Umbuchung und Ersatzpersonen

6. Umbuchung und Ersatzpersonen: Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles und der Unterkunft. Umbuchungen vor dem 90. Tag vor Reiseantritt werden mit 10% in Rechnung gestellt. Spätere Umbuchungen, sofern ihre Durchführung möglich ist, werden als Rücktritt gemäß Ziffer 5 ff. mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt.

Kleinere Änderungen wie z.B. Änderung der Personenanzahl, zusätzlich benötigter Bootsanlegeplatz oder nachträglich anzumeldende Haustiere werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 35,00 EUR durch CroAdria-Villas berechnet.

7. Preisgestaltung und Zusatzkosten, Preiserhöhungen

Bei den Privatunterkünften ist die Kurtaxe nicht immer aber überwiegend im Gesamtpreis bereits mit einberechnet. Bei einigen Privatunterkünften (abhängig vom jeweiligem Urlaubsort und Ferienobjekt) muss die Kurtaxe und eine einmalige Anmeldegebühr (ca. 1,- bis 5,- Euro pro Person) zusätzlich vor Ort bezahlt werden, da diese aus organisatorischen Gründen nicht in den Reisepreis eingerechnet werden kann. Ob eine Kurtaxe und Anmeldegebühr bereits im Reisepreis eingerechnet ist, können Sie aus dem Preisinfoteil des jeweiligen Ferienobjektes entnehmen!

Im Preis inbegriffen ist in aller Regel der übliche Verbrauch von Strom, Wasser und Gas. Ebenso inbegriffen ist die Bettwäsche und die Endreinigung (wenn nicht ausdrücklich hingewiesen wird!) und die Zusatzleistungen, die in den einzelnen Objektbeschreibungen als solche ausgeschrieben sind.

7.2. Preiserhöhung: CroAdria-Villas ist nur berechtigt den Preis nach Vertragsabschluss zu erhöhen, wenn die hier nachstehend aufgeführten Voraussetzungen gegeben sind:

7.2.1. Eine Erhöhung durch CroAdria-Villas ist nur dann zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Beginn des Aufenthaltes ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Ab dem 21. Tage vor Reisebeginn ist eine Preiserhöhung nicht mehr möglich.

7.2.2. Die Preiserhöhung darf sich nur auf sich ändernde Umstände zwischen Vertragsabschluß und dem 21. Tag vor Reiseantritt beziehen und nur eine Anpassung dieser darstellen. Ein solcher Umstand ist zum Beispiel eine Erhöhung der Steuer- oder Gebührenlast durch das Reiseland zu Lasten des Veranstalters.

7.2.3. CroAdria-Villas wird dem Kunden eine Änderung des Preises unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund erklären. Im Falle einer Erhöhung des Preises um mehr als 5% kann der Kunde ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn CroAdria-Villas in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten.

8. Rücktritt und Kündigung durch CroAdria-Villas

8.1. Rücktritt und Kündigung durch CroAdria-Villas: CroAdria-Villas kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reiseveranstaltungsvertrag kündigen:

8.1.2. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende oder eine ihn begleitende Person die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält. CroAdria-Villas behält den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die sich aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen ergeben, werden zurückerstattet.

8.1.3. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei nicht Erreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. CroAdria-Villas informiert Sie jedoch frühzeitig, wenn abzusehen ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht zu erreichen ist. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.1.4. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die den Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reisen, bedeuten würde.

Ein Rücktrittsrecht von CroAdria-Villas besteht jedoch nur, wenn die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten sind (z.B. keine Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er den Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunden den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird der Vertrag aufgrund von bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (zum Beispiel Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert oder gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl CroAdria-Villas als auch der Kunde nur nach Vorgabe der Vorschrift des § 651j BGB kündigen.

Wird der Vertrag gekündigt, kann CroAdria-Villas für bereits erbrachte Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Haftung

10.1. Haftung des Veranstalters: CroAdria-Villas haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

10.1.1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung.

10.1.2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

10.1.3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller im Online-Katalog (Internetauftritt) angegebenen Reiseleistungen, sofern CroAdria-Villas nicht gemäß Ziffer 4.3. vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt hat.

10.1.4. CroAdria-Villas haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Für Körper- und Sachschäden haftet er jedoch nur, wenn den mit der Leistungserbringung betrauten Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Für einfache Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen ist eine Haftung von CroAdria-Villas ausgeschlossen.
CroAdria-Villas kann sich auf gesetzliche, die Leistungsträger betreffende Vorschriften berufen, welche die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen zulassen.

11. Mitwirkungspflicht

11. Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Insbesondere sind Sie verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Vertretung (z.B. Hauseigentümer, Touristbüro, Hotel- oder Ferienanlage) der oder dem Leistungsträger zur Kenntnis zu bringen. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn der Kunde einen unverhältnismäßigen Aufwand fordert.

Die Abhilfe kann auch durch Erbringen einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden (z.B. vergleichbare Unterkunft mit selbigen Präferenzen.) Diese Ersatzleistungen kann der Reisende nur ablehnen, wenn Sie ihm aus wichtigem Grund nicht zumutbar ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht mehr gewährleistet ist.

CroAdria-Villas kann die Abhilfe verweigern, wenn ein unverhältnismäßiger Aufwand erfordert wird.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Wenn keine Abhilfe geschaffen wird oder nicht geschaffen werden kann, ist der Reisende verpflichtet, eine Niederschrift (Mängelreport) zu erfassen um diese vom Hauseigentümer oder von der örtliche Vertretung (Touristbüro, Hotel- oder Ferienanlage) gegenzeichnen zu lassen. Andernfalls muss eine eine Niederschrift über Ihre Reklamation von der örtlichen Vertretung angefertigt werden und diese auf ihren Wunsch hin als Kopie ausgehändigt werden um die vorliegende Reklamation schriftlich zu bestätigen.
Die örtliche Vertretung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

12. Ausschluss von Ansprüche, Verjährung, Abtretungsverbot

12.1. Ausschluss von Ansprüche, Verjährung, Abtretungsverbot:
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei CroAdria-Villas an dessen Firmensitz geltend zu machen.
Dabei sollten Sie die Kopie der Niederschrift Ihrer Reklamation beifügen bzw. begründen, warum eine solche Niederschrift nicht angefertigt wurde.

Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten.

12.2. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise den Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Ansprüche schriftlich zurückgewiesen werden.

12.3. Eine Abtretung jeweiliger Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen.

13. Versicherungen

13.1. Versicherungen: Die Preise von CroAdria-Villas enthalten keine Reiserücktrittskostenversicherung.
CroAdria-Villas empfiehlt daher die Inanspruchnahme eines entsprechenden Versicherungsschutzes, insbesondere den Abschluss einer Reiserücktritts-
kostenversicherung, um sich vor hohen Kosten bei einem evtl. Rücktritt von der Reise zu schützen.

13.2. Entsprechend § 651 k BGB sind unsere Pauschalreisen abgesichert. Sie erhalten pro Buchung einen Sicherungsschein über den Gesamtwert ihrer gebuchten Reise (gültig für in der Reisebestätigung genannten Personenanzahl).

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Aufrechnungsverbot

15. Aufrechnungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären.
Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften: Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Be Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

17. Gerichtsstand

17. Gerichtsstand: Der Reisende kann CroAdria-Villas nur an dessen Sitz verklagen.

18. Sonstiges

18.1. CroAdria-Villas weist darauf hin, dass die Bauweise in Südeuropa aufgrund der klimatischen Verhältnisse leichter ist als in Deutschland. Hierdurch und durch das Verhalten anderer Gäste können naturgemäß Geräuschbelästigungen in Ihren Ferienunterkünften auftreten, ebenso technische Defekte technischer Einrichtungen wie zum Beispiel Lift, Warmwasserversorgung etc.

18.2. Alle Angaben im Online-Katalog (auf den Internetseiten) des Veranstalters werden vorbehaltlich gesetzlicher Genehmigungen veröffentlicht und entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung.

18.3. Für Schreib- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

18.4. Musik- und Tanzveranstaltungen im Freien dauern in der Regel bis Mitternacht, jedoch muss auch nach Ende dieser Veranstaltung mit Lärmverursachung durch zurückbleibende Gäste, Aufräumarbeiten, weg fahrenden Autos und Mopeds etc. gerechnet werden. Auf dafür, wie für laute Musik, kann CroAdria-Villas keine Entschädigung vornehmen.

18.5. Die Abschlussreinigung in den Privatunterkünften (Ferienwohnung, Haus, Ferienwohnung im Landhaus, Landhaus, Studio oder Zimmer in einer Privatunterkunft) erfolgt jeweils durch den Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch den Hauseigentümer oder der örtlichen Vertretung. Zur Abschlussreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle und das Fegen aller Räume, so das dass Ferienobjekt besenrein übergeben werden kann.