Reiseinformationen zu Kroatien
Vorfreude ist die schönste aller Freuden. Das gilt auch und vor allem bei jeder Urlaubsplanung. Doch egal ob Sie einen Kurztrip ans Meer oder einen dreiwöchigen Aufenthalt planen – wer richtig vorbereitet ist, fährt besser.
Was Sie in Kroatien erwartet und worauf Sie im Vorfeld achten sollten damit Ihre Reise angenehm verläuft, wird nachstehend für Sie zusammengetragen.
1. Reisedokumente Kroatien
Für die Einreise nach Kroatien benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument, welches aufgrund einer internationalen Vereinbarung anerkannt ist. Das Einreisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Für einige Staaten reicht auch ein gültiger Personalausweis (z.B. Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und Schweiz auch nur mit einem gültigen Personalausweis einreisen). Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt.
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).
Einreise für Kinder unter 16 Jahren: Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. In der Praxis wird nicht immer ein Lichtbild gefordert, jedoch wird nach kroatischer Vorschrift auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben.
Eine Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise nach Kroatien ebenfalls ausreichend.
Wichtiger Hinweis: Die Einreisebestimmungen für Kroatien können sich kurzfristig ändern. Alle Angaben ohne Gewähr!
(Stand November 2010 – Änderungen vorbehalten!)
2. Fahrzeugdokumente Kroatien
Neben Führerschein und den üblichen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1, ehemals Fahrzeugschein) benötigen Sie für die Durchreise durch Slowenien unbedingt die Internationale Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte).
Sollten Sie mit einem fremden Fahrzeug nach Slowenien und Kroatien einreisen, benötigen Sie unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters!
3. Zollbestimmungen Kroatien
Die geltenden Zollbestimmungen der Republik Kroatien entsprechen fast vollständig den Vorschriften und Standards der EU-Länder.
Die Ein- und Ausfuhr von ausländischem oder kroatischen Bargeld oder Schecks ist unbeschränkt, jedoch muss jeder Transfer der mehr als 10.000 Euro beträgt beim Zollbeamten unbedingt angemeldet werden.
Wertvolle, professionelle und technische Ausrüstung (z.B. TV, PC, Fotoausrüstung etc.), sowie aufwendige Sportausrüstung, Boote oder Wohnmobile sind ebenfalls an der Grenze anzumelden.
Mehrwertsteuer-Rückerstattung: Ausländische Staatsbürger können für die in Kroatien gekaufte Ware die Mehrwertsteuer (mit Ausnahme von Treibstoffen) rückerstattet bekommen, falls die einzelne Rechnung höher als 500 Kuna ist. Beim Kauf sollten Sie das PDV-P Formular verlangen, das vom Verkäufer ausgefüllt und verifiziert werden muss. Bei der Ausreise müssen die Rechnungen vom Zollamt beglaubigt werden.
Lebensmitteleinfuhr: Für die Einfuhr von Lebensmitteln nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei der Einfuhr nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 Liter Wein, 1 Liter hochprozentigen Alkohol, 2 Liter Likör oder Sekt, bis zu 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 Liter H-Milch, 500g Kaffee, 100g Tee, 50ml Parfum und 1 Stange Zigaretten pro Person.
Web: www.carina.hr (Sprache: en, hr)
4. Haustiere Einreise Kroatien
Sie haben sich entschlossen Ihren vierbeinigen Liebling in den Urlaub mitzunehmen und haben bereits eine passende Ferienunterkunft gefunden. Dann sollten Sie nur noch nachstehend aufgeführte Regelungen beachten, damit einer Einreise nach Kroatien mit Ihrem Hund oder Katze nichts mehr im Wege steht.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Regelungen der Transitländer, welche abhängig von Ihrer Reiseroute varieren können!
Einreise Haustiere - Kroatien
- Tollwutimpfung min. 15 Tage/ max. 6 Monate alt
- Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt (nicht älter als 4 Monate)
- EU-Heimtierausweis (Microchip/Tätowierung)
Einreise Haustiere - Österreich
- Tollwutimpfung min. 21 Tage/ max. 12 Monate alt
- Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt
- EU-Heimtierausweis (Microchip/Tätowierung)
Einreise Haustiere - Slowenien
- Tollwutimpfung min. 21 Tage/ max. 12 Monate alt
- Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt
- EU-Heimtierausweis (Microchip/Tätowierung)
Einreise Haustiere - Italien
- Tollwutimpfung min. 21 Tage/ max. 12 Monate alt
- Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt
- EU-Heimtierausweis (Microchip/Tätowierung)
Wichtiger Hinweis
Handelt es sich bei der Tollwutimpfung um eine Erstimpfung, dann darf diese nicht weniger als sechs Monate und nicht mehr als 12 Monate zurückliegen!
5. Post & Telekommunikation Kroatien
Postämter: Postämter sind von Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, samstags bis 13.00 Uhr. Postämter in kleineren Orten können auch über Mittag geschlossen haben!
Diensthabende Postämter in größeren Städten oder Touristenorten sind im Sommer auch länger geöffnet.
Briefmarken werden überdies auch an kleinen Zeitungsständen/Kiosken verkauft.
Telekommunikation: Kroatien verfügt über ein sehr modernes Telefonnetz. Telefonieren ist vom Hotel aus, normaler Weise teurer als auf dem Postamt, am preisgünstigsten jedoch können Sie direkt von der Post aus oder von einer der zahlreichen Telefonzellen, die Sie an allen wichtigen Plätzen finden telefonieren.
In Telefonzellen werden ausschließlich Telefonkarten verwendet, die in Postämtern, Zeitungsständen/Kiosken und in vielen Hotels käuflich erworben werden können.
6. Ladenöffnungszeiten Kroatien
Die meisten Geschäfte sind durchgehend ab 8.00 Uhr geöffnet, samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr.
In größeren Ortschaften und Touristenorten ist eine Mehrzahl an Ladengeschäften auch täglich (Mo-So) bis 21.00 oder 22.00 Uhr geöffnet (überwiegend im Sommer).
Größere Betriebe oder auch der öffentliche Dienst sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr geöffnet.
7. Geld & Kreditkarten Kroatien
Geld: Kuna ist die amtliche Währung von Kroatien (1 Kuna = 100 Lipa).
Im Gebrauch sind Münzen von 1, 2, 5, 10, 20, 50 Lipa, sowie 1, 2 und 5 Kuna.
Geldscheine von 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 und 1000 Kuna.
Geldwechsel/Devisen: Devisen werden in Banken, Wechselstuben, Postämtern, sowie in den meisten Touristbüros, Hotels, Ferienanlagen und auf Campingplätzen gewechselt.
Banken: Öffnungszeiten der Banken sind unterschiedlich, jedoch sind diese meistens Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, samstags bis 13.00 Uhr.
Diensthabende Banken in größeren Städten sind in Kroatien auch sonntags geöffnet.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte (z.B. Eurocard/Mastercard, Visa usw.) möglich.
Kreditkarten: Kreditkartenbezahlung ist in den meisten Restaurants, größeren Geschäften und Hotels ohne Probleme möglich (z.B. American Express, Diners Club, Eurocard/Mastercard, Visa usw.).
8. Botschaft & Konsulat Kroatien
Deutsche Botschaft in Kroatien
Ulica grada Vukovara 64
10000 Zagreb, Telefon: 00385 - (0)1 - 630 01 00
Deutsches Konsulat in Split
Obala Hrvatskog Preporoda 10, 21000 Split
Telefon: 00385 - (0)21 - 36 21 14
Österreichische Botschaft
Radnicka Cesta 80/IX, 10000 Zagreb
Telefon: 00385 - (0)1 - 4 88 10 50
Österreichisches Konsulat in Rijeka
Stjepana Istranina Konzula 2, 51000 Rijeka
Telefon: +385 (0)51 - 33 85 54
Schweizer Botschaft
Bogoviceva 3, 10000 Zagreb
Telefon: 00385 - (0)1 - 4 87 88 00
Reise- und Sicherheitshinweis
Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie direkt beim Auswärtigen Amt entweder telefonisch oder online.
Auswärtiges Amt
Telefon: 0049 (0)30 - 50 00 20 00
Web: www.diplo.de
9. Medizinische Versorgung Kroatien
Krankenhäuser oder Kliniken findet man in fast allen größeren Städten in Kroatien.
Ambulanzen, private Praxen und Apotheken auch in vielen kleineren Orten.
Für Patienten, die sich in Lebensgefahr befinden, gibt es außerdem die Transportmöglichkeit mit dem Rettungshubschrauber und dem Gleitboot.
Wenn zwischen Kroatien und dem Land, aus dem Sie stammen, ein Gesundheitsschutz-Abkommen unterzeichnet wurde sind Patienten in einem medizinischen Notfall grundsätzlich von einer Zahlung befreit.
Ob dies der Fall ist können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Deutsche Staatsangehörige sind generell, vorausgesetzt Sie sind pflichtversichert während ihres Aufenthaltes und in Besitz eines gültigen Auslandskrankenscheines (rechtzeitig vor der Abreise bei der Krankenkasse anfordern), von einer Zahlung bei einem medizinischen Notfallversorgung bereit.
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nicht!
Patienten, welche aus einem entsprechenden Land ohne Abkommen stammen bezahlen die ärztliche Behandlung entsprechend einer Preisliste direkt vor Ort.
Allgemein empfiehlt sich stets der Abschluss einer zusätzlichen Reisekranken- oder Rückholversicherung, wie dies auch für andere europäische Urlaubsländer gilt.
10. Strom & Wasser Kroatien
Strom: Die Netzspannung beträgt wie in Deutschland 220 Volt.
Wechselspannung – Adapter für Steckdosen sind nicht notwendig.
Wasser: Das Leitungswasser ist in allen Teilen Kroatiens trinkbar.
11. Umweltschutz Kroatien
Der Artenschutz entspricht den geltenden EU-Vorschriften.
Das Meerwasser der kroatischen Adria ist gemäß den EU-Kriterien von sehr hoher Qualität und zum Baden sehr geeignet.
Im Falle eines Unglücks auf dem offenen Meer oder einer außerordentlichen Verschmutzung des Meeres bitten wir, die Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes 9155 oder 112 (kostenfrei) anzurufen.
Zusätzliche Informationen zu Umweltfragen erhalten Sie beim Ministerium für Umweltschutz unter 00385 (0)1 - 37 82 111.
Web: www.mzopu.hr (Sprache: en, hr)
12. Brandschutz Kroatien
Prüfen Sie bitte, ob Sie alles unternommen haben um einen Brand zu vermeiden. Werfen Sie in Ihrer Umgebung keine brennenden oder brennbaren Gegenstände achtlos weg!
Wenn Sie ein Feuer bemerken, benachrichtigen Sie bitte umgehend alle Personen in Ihrer näheren Umgebung und rufen Sie sofort die Feuerwehr 93 oder die Notrufnummer 112 und melden Sie den Brand.
Versuchen Sie, wenn Sie einen Handfeuerlöscher zur Hand haben, dass Feuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu löschen, jedoch nur wenn Sie sich selbst oder andere Personen dabei nicht gefährden!
Beachten Sie bitte die Schilder für das Verbot des Feueranzündens!
13. Wichtige Telefonnummern Kroatien
Einheitlicher Notruf: 112 (auch mobil: Polizei, Feuerwehr, Erste Hilfe)
Polizei: 92
Feuerwehr: 93
Erste Hilfe: 94
Allgemeine Auskünfte: 981
Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes: 9155
Autoklub HAK
(HAK ist ein kroatischer Automobilklub, diesen erreichen Sie rund um die Uhr)
Aus dem kroatischen Festnetz: 987
Aus dem ausländischen Mobilnetz: 00385 - 1 - 987
ADAC-Notrufstation Zagreb
Aus dem kroatischen Festnetz: 01 - 363 66 66
Aus dem ausländischen Mobilnetz: 00385 - 1 - 363 66 66
ADAC-Notrufzentrale München
0049 - (0)89 - 22 22 22
Aubomobilklub ÖAMTC
(ÖAMTC ist ein Österreichischer Aubomobil Motorrad und Touringclub)
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: 0043 - (0)1 - 251 20 00
Aubomobilklub TCS
(TCS ist ein schweizer Touringclub)
TCS Zentrale Hilfsstelle: 0041 - (0)224 - 17 22 20
Internationale Vorwahlen
Kroatien (HR) 00385
Deutschland (D) 0049
Österreich (A) 0043
Schweiz (CH) 0041

